Opposition

Nun, da es nichts mehr zu gewinnen gibt, steht auf geschäftlicher Seite auch der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens zur Betreibung des fröhlich einbehaltenen Betrags nichts mehr im Wege.

Im Schreiben des Anwalts heißt es zwar, die Forderung sei mit einer bekannten Gegenforderung der Firma seines Mandanten verrechnet worden. Doch ich habe mich wieder und wieder gefragt, um welche Forderung ging es dabei noch gleich? Und wie kommt Günthers Firma in den Besitz einer Forderung, deren Bestand ungeklärt ist? Einen Kreditvertrag habe ich auch nicht unterschrieben.
Hat sich Monika aber womöglich des vorsätzlichen Kreditbetrugs anstiften lassen, als sie ihre vage Forderung verkaufte?

Das gilt es nun demnächst von Amtswegen zu prüfen.

Dem Advokaten der Gegenseite wird sich sicher der Magen umgedreht haben, als ihm Günther seinen Wunschzettel an Schikanen in den Block diktierte. Bei der massigen Erscheinung des Mandaten hätte aber auch ich kaum gewagt zu sagen: Lieber Günther, manchmal ist es einfach besser, die Füße still zu halten.

Immerhin scheint durch das einfache Hausverbot geklärt, daß eine Enterbung, bzw. die "Entfernung aus dem Testament" derzeit wohl noch an den finanziellen Mitteln scheitert.